Sprechendes Wandbild

Adolf Funk und das Fresko an der Binzmühlestrasse

Der dritte Zürcher Büchner-Rundgang, der am 16. Dezember im bücherraum f an der Jungstrasse 9 beim Bahnhof Oerlikon begann, endete zwanglos in der Nähe an der Jungholzstrasse. Gleich um die Ecke vom bücherraum f befindet sich nämlich ein Mehrfamilienhaus, mit der Adresse Jungholzstrasse 27/29. Das Haus beziehungsweise dessen Anbau entlang der Binzmühlestrasse ist in der lokalen Überlieferung auch als SMUV-Haus bekannt, der Quartierverein Seebach spricht auf seiner Website sogar vom «SMUV-Hüsli». Die Hausfassade ziert ein hübsches Fresko.

Tatsächlich befand sich in diesem Anbau seit 1943 das Sekretariat der Sektion Oerlikon des Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeiterverbands (SMUV). In den Verbandsunterlagen im Sozialarchiv lässt sich die folgende Entstehungsgeschichte rekonstruieren.

Der SMUV, einst die bedeutendste Gewerkschaft der Schweiz, suchte seit längerem Räume für ein grösseres Zentralsekretariat in Zürich. 1939 war die «Bürohaus am Stauffacher AG» gegründet worden, mit dem Zweck der «Erwerbung von Liegenschaften an der Stauffacher- und Werdstrasse in Zürich 4 und die Errichtung und Verwaltung eines Büro- und Wohnhauses auf dem erworbenen Areal». Darin sollte das Zürcher Zentralsekretariat einziehen. Das Sekretariat der Lokalsektion Oerlikon befand sich seit Anbeginn 1903 und noch bis 1943 in der «Heimat» an der Affolternstrasse 9 – die «Heimat» diente dann vor und nach Kriegsende kurzfristig der Volksküche, die dort billige Mahlzeiten anbot, wobei die Menschenschlange zuweilen bis zur Maschinenfabrik Oerlikon (MFO) reichte, wie sich eine damalige Kellnerin in der NZZ vom 14. Januar 1973 erinnerte; von circa 1960 bis 1975 wurde das Restaurant von einem italienischen Pächter geführt und war ein Treffpunkt für viele Fremdarbeiter, bis es durch einen Neubau ersetzt wurde.  Doch zurück zum SMUV-Haus. 1943 entwarf das «Architektur- und Baubüro Bauplan» eine grössere Wohnkolonie «Binzmühle» mit vier Häusern à zwölf Dreizimmerwohnungen von der Ecke Jungholzstrasse an entlang der Binzmühlestrasse. Im Mai 1943 übernahm der SMUV via die Bürohaus AG von «Bauplan» den östlichsten Block mit den Strassennummern Jungholzstrasse 27/29. Dazu schoss die Gewerkschaft ihrer Tochtergesellschaft einen Kredit von insgesamt 311000 Franken vor. Da sich die Häuser schon im Bau befanden, wurden kurzfristig Umbaupläne für einen Büroanbau entwickelt, was den Bau nicht nur verteuerte, sondern auch verzögerte.

Um das Gebäude äusserlich zu markieren, wurde ein kleiner Wettbewerb für ein Wandfresko ausgeschrieben. Am 12. Januar 1944 reichte der Maler Adolf Funk eine Projektskizze samt Kostenvoranschlag ein; am 18. Januar erteilte ihm die Bürohaus am Stauffacher AG den Auftrag für 2000 Franken, «Maurerarbeiten und Gerüststellung inbegriffen».

Funk, 1903 in Nidau geboren, war ein recht bekannter Maler, der an der Expo 39 vertreten gewesen war und schon verschiedene Häuser geschmückt hatte, etwa 1941 den Treppenaufgang im 1760 erbauten Haus zur Münz, am Münzplatz hinter der Bahnhofstrasse.

 

Den Umbau des Hauses zum Münz 1940/41 verantwortete die Architektin Lux Gujer, deren Leistung in der Innenausstattung geradezu als Gesamtkunstwerk gerühmt wurde. Doch 1960 brannte das Haus aus; seither steht dort der Hauptsitz der Bank Julius Bär.

 

 

 

 

1942 malte Funk ein grosses Fresko im Schulhaus bei der Zürcher Kornhausbrücke.

Zumeist konzentrierte er sich in seinen erfolgreichsten Arbeiten auf Natur- und Tiermotive.

Den Auftrag des SMUV bestätigte Funk aus dem Militärdienst in einem Feldpostbrief vom 21. Januar 1944; das Fresko selbst wurde dann relativ schnell fertiggestellt. Es verströmt etwas Italianità, mit warmen Farben, Trauben und Weinkrug, was der Mitgliedschaft im SMUV durchaus angemessen war.

    Weitere Fresken von Funk finden sich beispielsweise im Schulhaus Lachenzelg in Höngg (1954) und im Ämtlerschulhaus (1957).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verheiratet war Funk seit 1933 mit der Stickerin Lissy Funk (1909 – 2005), die zahlreiche bekannte Wandteppiche geschaffen hat, etwa im Zürcher Rathaus oder im Kloster Allerheiligen in Schaffhausen; die gemeinsame Tochter ist die ebenso bekannte Malerin Rosina Kuhn (*1940). Funk starb 1996 in Zürich.

 

 

 

Aus dem Innern eines Miethauses

Die Vermietung an der Jungholzstrasse 27/29 begann auf den 1. April 1944, zu einem Mietzins von 1500 Franken für die Dreizimmerwohnung, pro Jahr natürlich, Heizkosten exklusive. Den Unterlagen lassen sich selbst bei flüchtiger Durchsicht zuweilen Vignetten über die Zeitumstände entnehmen. So machte das Büromaschinenunternehmen J. Guntersweiler & Erndt dem Vermieter Ende 1945 Mitteilung, dass es einem Wohnungsmieter eine Schreibmaschine auf Miete und später eine weitere auf Teilzahlung überlassen habe – solche Beurkundungen waren kurz nach dem Krieg für Unternehmen offenbar vorgeschrieben und nötig, um sich gegen das «Retentionsrecht», das Sicherungsrecht des Hauseigentümers seinerseits abzusichern.

Bedrückender wirkt eine andere Episode. Auf Ende Dezember 1947 wurde einer ohne Vornamen angeschriebenen Frau R. an der Jungholzstrasse 29 per Chargé-Express mitgeteilt: «Wie man uns mitteilt lebt Ihr Ehemann Herr R. nicht mehr bei Ihnen. Wir haben ihm deshalb mit heutigem Datum die bisher innegehabte Wohnung […] gekündigt. Zu Ihrer Kenntnisnahme diene, dass wir den Mietvertrag Ihnen gegenüber nicht aufrecht erhalten können. […] Sie haben deshalb die Wohnung spätestens per 31. März 1948 zu verlassen und dieselbe in absolut ordnungsgemässem Zustande abzugeben.» In ähnlich barschem Ton wurde angekündigt, falls die letzten fälligen Mietzinse nicht einträfen, sehe man sich allenfalls zu einer früheren Auflösung des Vertragsverhältnisses gezwungen. Worauf ein Brief von Herrn R. bei der Verwaltung eintraf, er sei gegenwärtig nur aus Arbeitsgründen aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, hoffe aber, künftig wieder in Zürich arbeiten und wohnen zu können – der Erfolg oder Misserfolg der Intervention ist nicht dokumentiert.

Zuweilen machten sich auch einige Mieter das Leben gegenseitig schwer. Wiederkehrendes Ärgernis bereitete offenbar die Familie G., der Ende Januar 1951 wegen «dauernden Differenzen mit Ihren Mietmietern» gekündigt wurde. Auf einen «befremdeten» Brief von Herrn G. kam es zu einer Aussprache, wonach die Kündigung zurückgezogen wurde, verknüpft mit dem «dringenden Wunsch, Ihre Frau möchte in Zukunft im Interesse eines gedeihlichen und friedlichen Zusammenwohnens unangebrachte Diskussionen vermeiden». Knapp drei Jahre später wandte sich eine andere Mieterin mit einer Klage über die Familie G. an den Verwalter. Insbesondere listete sie drei Punkte auf: Der Knabe der G.’s habe den ganzen Sommer lang Zierbeeren in ihr Schlafzimmer geworfen und mit dem Gartenschlauch in die Stube gespritzt. Der dreijährigen Tochter der Mitmieter verstecke er den Fussball, zudem wecke Frau G. deren zweimonatige Tochter, wenn diese im Kinderwagen im Treppenhaus schlafe. Wiederum konnten die Wogen vorübergehend geglättet werden, bis dann, immerhin viereinhalb Jahre später, nach erneut «schwerwiegenden Klagen» einiger Mieter an einer Generalversammlung der vermietenden AG der Beschluss zur endgültigen Kündigung gefasst wurde, versehen mit dem Hinweis, dass man in Zukunft vermehrt nur noch Gewerkschaftsmitglieder als Mieter berücksichtigen möchte.

sh

 

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